Allgemeine Geschäftsbedingungen der memoplast GmbH

Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format: memoplast Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma memoplast GmbH, im folgenden „das Werk“ genannt:

1. Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Bestellung

Angebote des Werks sind freibleibend und bis zur Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Werks unverbindlich. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Werks.

3. Preise und Versand

Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk (DDP Incoterm 2010). Preiserhöhungen durch behördliche Abgaben oder allgemeine Kostensteigerungen werden vorbehalten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch bei Frankoversand trägt der Besteller die Versendungsgefahr. Wünscht er eine schnellere Versendungsart trägt er die Mehrkosten, auch wenn die Lieferzeit kurzfristig überschritten wird. Versicherungen werden nur auf Wunsch des Bestellers und bei Kostenübernahme durch ihn abgeschlossen.

4. Zahlungen

Die Zahlung hat zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies bei Erteilung der Auftragsbestätigung festgelegt ist. Ein Wechsel der nicht unverzüglich diskontfähig ist, scheidet als Zahlungsmittel aus. Wechsel und Akzepte gelten als Erfüllung erst, wenn sie eingelöst sind. Alle diesbezüglichen Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bleibt der Käufer mit einer Zahlung an einem beim Kauf vereinbartem Zeitpunkt im Rückstand, so werden damit alle dem Werk gegenüber etwa bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig, ohne dass es des weiteren Nachweises des Verzuges bedarf. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden die banküblichen Zinsen berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und unserer Gesellschaft, Eigentum unserer Gesellschaft. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei unserer Gesellschaft. Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. 

6. Lieferung und Lieferfristen

Die in Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten als annähernd, sofern vom Werk nicht ausdrücklich ein bestimmter Liefertermin schriftlich bestätigt ist. Bei Fällen höherer Gewalt oder entgegenwirkender behördlicher Verfügung ist das Werk berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller einen Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Schäden hat. Nichteinhaltung bestätigter Lieferfrist berechtigt den Besteller zum Rücktritt erst dann, wenn er dem Lieferanten nach Ablauf der Lieferzeit eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen unter Androhung des Rücktritts schriftlich gesetzt hat. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Ist eine Lieferfrist nicht ausdrücklich vereinbart, steht dem Werk das Recht zu, 3 Monate nach dem Tag der Auftragsbestätigung, mit 14-tägiger Frist, die Abnahme der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen. Teillieferungen sind zulässig.

7. Rücktritt

Das Werk ist zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag oder zur Änderung der Zahlungsbedingungen berechtigt, wenn

  • der Besteller mit Zahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät, insbesondere wenn der von ihm eingereichte Wechsel zu Protest gehen oder Schecks keine Deckung finden;
  • nach Vertragsabschluß das gewerbliche Unternehmen des Bestellers auf einen anderen übergeht. Ein solcher Übergang ist vom Besteller unverzüglich zu melden.
  • dem Werk nach Vertragsabschluß nachteilige Umstände bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bekannt werden.

8. Mindermengenzuschläge

Nimmt der Besteller eine fest in Auftrag gegebene Stückzahl nicht voll ab, ist das Werk berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

9. Mängelrüge

Mängelrügen irgendwelcher Art sind, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen, nur dann rechtswirksam, wenn die Ware unverzüglich nach Eingang an der Empfangsstation vom Empfänger untersucht und etwaige Mängel, schriftlich, binnen 7 Tagen dem Werk zur Kenntnis gebracht sind. Bei Mängelrügen sind Muster der beanstandeten Ware kostenlos mit einzusenden. Bei vom Werk anerkannter Beanstandung nimmt es die gelieferte Ware zurück. Zu Schadenersatzleistungen oder zur Ersatzlieferung ist es nicht verpflichtet.

10. Gewähr und Haftung

Das Werk leistet Gewähr nur für nachgewiesene Bearbeitungsfehler, die zur Unbrauchbarkeit der gelieferten Ware führen. Die Gewährleistung ist darauf beschränkt, dass das Werk schnellstmöglichen, kostenlosen Ersatz liefert. Eine Garantie für die Eignung der von Ihm in Vorschlag gebrachten Qualitäten des Rohmaterials für den jeweiligen Verwendungszweck übernimmt das Werk nicht. Es verweist auf die Merkblätter des Rohmateriallieferanten, die auf Anforderung des Bestellers diesem kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Prüfung der Ware für den von Ihm vorgesehenen Verwendungszweck. Geltendmachung von Verzugsschaden durch den Besteller ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung von Versandkosten. Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf der schriftlichen Zustimmung des Werks. Andernfalls hat der Besteller sämtliche durch die Rücksendung entstehenden Kosten zu tragen. Beanstandete Ware nimmt das Werk nur zurück in einem der Lieferung entsprechenden Zustand. Für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung nach Verlassen des Werkes entstehen ist jedwede Haftung ausgeschlossen.

11. Einlegeteile, Rohstoffe und Zubehör

Einlegeteile, Rohstoffe oder sonstiges Zubehör sind kostenlos und spesenfrei beim Werk anzuliefern. Sie werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt, jedoch kann Gewähr für Rücklieferung der vollen Stückzahl nicht übernommen werden. Beim Verarbeiten etwa entstehender Ausschuss ist vom Besteller kostenlos nachzuliefern. Bei nicht rechtzeitiger oder ungenügender Anlieferung von Einlegeteilen ist der Besteller verpflichtet, daraus erwachsende Mehrkosten zu vergüten. Das Werk behält sich vor, in solchen Fällen die Herstellung zu unterbrechen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.

12. Patent- und Urheberrechte

Sofern das Werk Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die ihm vom Besteller übergeben werden, zu liefern hat, übernimmt der Besteller dem Werk gegenüber die Gewähr, dass durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern dem Werk von einem Dritten unter Berufung auf ein diesem gehöriges Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Modellen und Mustern des Bestellers angefertigt werden, untersagt wird, ist das Werk ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Bestellers, berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich, das Werk von Schadensersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe und Zeichnungen, welche das Werk anfertigt, bleiben Eigentum desselben und dürfen Dritten auch auszugsweise, nicht zugänglich gemacht werden.

13. Muster und Zeichnungen

Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, ist es dem Werk erlaubt Muster und Zeichnungen 3 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

14. Lagerung

Für Kunden angefertigte Werkzeugeinsätze dürfen 3 Jahre nach Produktion der letzten Spritzgussteile ohne Ankündigung vernichtet werden. Eine Verlängerung dieser Aufbewahrungsfrist bedarf der Schriftform. Zu Qualitätszwecken werden von jeder Lieferung für den Zeitraum von einem Jahr Rückstellmuster aufbewahrt.

16. Stornokosten

Bei Stornierung eines Auftrages seitens des Kunden fällt eine Stornogebühr von 150,-- € zusätzlich zu bereits schon geleisteten Arbeits- und Materialkosten an.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechtsgeschäfte für beide Teile ist Lohmar (NRW), Gerichtsstand Siegburg.

18. Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Anderslautende Abmachungen, auch solche mit Vertretung des Werks, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in allen Teilen vom Werk schriftlich bestätigt sind. Die vorstehenden Verkaufsbedingungen sind für den Besteller auch dann verbindlich, wenn er Sie aus früheren Geschäften oder Angeboten kannte. Wird eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.